Handwerkskarte Gebäudereiniger
Eintragung bei der Handwerkskammer Berlin als Gebäudereiniger seit dem 27.11.2024.
Objektbezogene Reinigung außerhalb des Standards
Sonderreinigung in Berlin für besondere Reinigungsaufgaben – einschließlich Fäkalien- und Abwasserreinigung, stark verwahrloster oder Messie-Wohnungen, Reinigung und Beräumung nach Todesfällen, Grundreinigung und Geruchsbelastungen. Zustand und erforderliche Schutzmaßnahmen werden vorab geprüft.
Für Bauleitungen, Verwaltungen, Sanierungsunternehmen und private Auftraggeber.
Qualifikationen & Nachweise
Für gewerbliche Auftraggeber und Schadenprojekte zählen neben Ausführung und Termin auch nachvollziehbare Qualifikationen, betriebliche Eintragungen und klar abgegrenzte Leistungen.
Eintragung bei der Handwerkskammer Berlin als Gebäudereiniger seit dem 27.11.2024.
Vorliegende personenbezogene Sachkundenachweise beziehen sich auf die DGUV Regel 101-004, Anhang 6A beziehungsweise 6A/6B, sowie auf die Anforderungen der TRGS 524.
Welche Qualifikations- und Unternehmensunterlagen für einen Auftrag erforderlich sind, wird vor Beginn mit Auftraggeber oder Bauleitung abgestimmt und projektbezogen bereitgestellt.
Im Angebot wird beschrieben, welche Arbeiten wir übernehmen, welche Voraussetzungen gelten und in welchem Zustand die Fläche übergeben wird.
Der Begriff Sonderreinigung ist breit. Deshalb wird die konkrete Verschmutzung, betroffene Oberfläche und das gewünschte Ergebnis vorab beschrieben. Spezialverfahren werden nicht automatisch zugesagt.
Ungewöhnliche Rückstände können andere Reinigungsmittel, Geräte oder Schutzmaßnahmen erfordern. Vor der Ausführung muss geklärt sein, ob die Aufgabe mit den vorgesehenen Mitteln fachlich sinnvoll bearbeitet werden kann.
Ruß- und Brandschadenreinigung werden im eigenen Leistungsbereich behandelt. Auch kontaminierte oder technisch besondere Bereiche werden nicht pauschal unter Sonderreinigung zusammengefasst.
Nach einem Todesfall können Räumung, Entfernung von Mobiliar und Hausrat sowie eine anschließende Grundreinigung vereinbart werden. Vor Beginn wird geprüft, welche Räume betroffen sind und ob besondere biologische Gefährdungen oder andere Belastungen vorliegen. Unklare Kontaminationen werden nicht als gewöhnliche Reinigungsleistung behandelt.
Möbel, Hausrat und lose Gegenstände können im vereinbarten Umfang aus der Wohnung entfernt werden. Danach kann eine Grundreinigung der geeigneten, freigegebenen Bereiche erfolgen. Zu erhaltende Gegenstände und der gewünschte Übergabezustand werden vor Beginn festgelegt.
Fäkalien, Urin, Erbrochenes und Verschmutzungen nach Abwasserrückstau oder Kanalwasser können nach vorheriger Einordnung als Sonderreinigung bearbeitet werden. Vor Beginn werden betroffene Flächen, mögliche biologische Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und der Umgang mit belasteten Materialien festgelegt.
Bei stark verwahrlosten Wohnungen können Beräumung, Entfernung von Hausrat und Mobiliar sowie anschließende Grund- oder Sonderreinigung kombiniert werden. Bereiche mit Schimmel, Fäkalien, Abwasser oder anderer ungeklärter Kontamination werden gesondert betrachtet und nicht pauschal wie eine normale Wohnungsreinigung behandelt.
Bei anhaltenden Gerüchen prüfen wir zunächst Ursache, betroffene Materialien und Zustand der Oberflächen. Reinigung, Lüftung, Entfernung geruchsbelasteter Gegenstände oder ein abgestimmter Rückbau können Bestandteil des Auftrags sein. Ein bestimmtes Spezial- oder Desinfektionsverfahren wird nicht pauschal zugesagt.
Wenn Bodenbeläge, Tapeten, Trockenbau oder andere Ausbauflächen entfernt werden sollen, wird der Rückbau gesondert beschrieben. Bei ungeklärter biologischer oder sonstiger Belastung muss vor der Ausführung geklärt werden, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen oder Fachleistungen erforderlich sind.
Sonderreinigung ist ein Sammelbegriff. Für die Einordnung benötigen wir Angaben zur Verschmutzung, zum Material, zur betroffenen Fläche und zur bisherigen Nutzung. Fotos und vorhandene Berichte helfen, Anforderungen und Grenzen zu erkennen. Nicht jedes Spezialverfahren oder jede Kontamination wird mit diesem Begriff automatisch angeboten.
Wir stimmen die zu behandelnden Flächen, erforderlichen Schutzmaßnahmen und den gewünschten Zielzustand ab. Beräumung oder Demontage vor der Reinigung wird als eigener Arbeitsschritt berücksichtigt. Bei unklarer Belastung oder empfindlichen Oberflächen muss zunächst geklärt werden, welche Bearbeitung fachlich in Betracht kommt.
Aufwand & Angebot
Der Aufwand hängt von Art und Intensität der Verschmutzung, Oberfläche, Fläche, Zugänglichkeit, Schutzmaßnahmen, benötigten Geräten und gewünschtem Ergebnis ab. Ohne Beschreibung oder Fotos ist eine belastbare Kalkulation häufig nicht möglich.
Leistungsumfang, Abtransport und gewünschter Übergabezustand werden im Angebot konkret beschrieben.
Ihr Projekt beginnt hier
Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Vorhabens. Wir klären, welche Arbeiten benötigt werden und welche Informationen für ein Angebot noch fehlen.
Zentrale: 030 51 81 21 0924/7 Notdienst: +49 176 66591066info@astanconstruction.deProjekt anfragen ↗PLZ, Objektart und privater oder gewerblicher Auftrag.
Reinigungsart, Flächen, Verschmutzungsgrad und gewünschtes Ergebnis.
Wunschtermin, Fotos, Flächenliste und vorhandene Leistungsbeschreibung.
Gut zu wissen
Es werden nur ausdrücklich bestätigte und im Angebot benannte Verfahren zugesagt. Aus dem Begriff Sonderreinigung ergibt sich kein bestimmtes Spezialverfahren.
Ja. Wir können die Räumung und Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall übernehmen, wenn der konkrete Zustand und die erforderlichen Schutzmaßnahmen vorab geklärt sind. Unklare biologische Kontaminationen, Blut oder andere Körperflüssigkeiten werden nicht pauschal als Standardleistung zugesagt.
Fäkalien, Urin, Erbrochenes und Verschmutzungen nach Abwasserrückstau können nach vorheriger Einordnung als Sonderreinigung bearbeitet werden. Vor Beginn werden Umfang, mögliche biologische Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Entsorgungsweg festgelegt.
Ja. Stark verwahrloste oder sogenannte Messie-Wohnungen können beräumt und anschließend im vereinbarten Umfang gereinigt werden. Unklare Kontaminationen oder besondere Gefährdungen werden vor Beginn gesondert bewertet.
Ja. Übersichtsbilder und Detailaufnahmen der betroffenen Oberflächen helfen bei der ersten Einordnung.
Weitere Leistungen